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Eugen Huber

Rechtsgelehrter und Verfasser des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Der Jurist Eugen Huber (1849-1923) war der Verfasser des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Er entwarf es im Auftrag des Bundesrates, als er Rechtsprofessor an der Universität Bern war. Das Zivilgesetzbuch wurde 1907 durch das schweizerische Parlament verabschiedet und trat 1912 in Kraft. Zuvor hatte er das Standardwerk  «System und Geschichte des Schweizerischen Privatrechtes» verfasst, das digitalisiert vorliegt.

Anlässlich des 100-Jahr-Jubiläums der Verabschiedung des Zivilgesetzbuches hat das Institut für Rechtsgeschichte der Universität Bern Materialien zum ZGB aufgearbeitet, digitalisiert und auf der Webseite eugenhuber.ch zugänglich gemacht.

In einem laufenden Projekt gibt das Institut für Rechtsgeschichte gemeinsam mit der Universitätsbibliothek unter dem Titel «Briefe an die tote Frau» Eugen Hubers Brieftagebuch aus den Jahren 1910 bis 1917 heraus. Huber schrieb seiner Frau Lina Huber-Weissert (1851-1910) nach deren Tod acht Jahre lang täglich einen Brief. Die Briefe, die im Schweizerischen Bundesarchiv überliefert sind, sind eine wichtige Quelle für die historische und rechtshistorische Forschung. Von den acht geplanten Bänden ist der erste Band (Jahr 1910) erschienen.